Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1.  Verkauf und Lieferung erfolgt nur auf Grund dieser Bedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2.  Angebote: Alle Angebote sind freibleibend und für spätere Lieferungen nicht verbindlich. Dies gilt sowohl für Preise als auch für Angaben über Ausführungen und Maße. 

3.  Aufträge: Die Annahme von Aufträgen erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Aufhebung eines Auftrages bedarf besonderer, schriftlicher Zustimmung.
Alle Gewichtsangaben, Abbildungen, Bezeichnungen, Maße und Preise sind wegen etwaiger Veränderungen unverbindlich.
Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach oder sind seitens der Lieferfirma ungünstige Verhältnisse bei ihm erkennbar, so ist die Lieferfirma nach ihrer Wahl zur Ablehnung, zum Aufschub oder zur Annullierung erteilter Aufträge bzw. zur Forderung teilweiser oder ganzer Vorauszahlung berechtigt. Das Verlangen auf vorherige Zahlung steht der Lieferfirma in diesem Falle auch auf Forderungen aus vorhergegangenen Lieferungen zu. 

4.  Lieferzeiten: Lieferungen erfolgen entweder ab Lager mit üblicher Zustellfrist oder- soweit nicht vorrätig- nach Auslieferung durch unseren Vorlieferanten oder Hersteller. Für dort genannte Lieferzeiten übernehmen wir keine Gewähr; es sei denn, es wurde ausdrücklich Termingeschäft vereinbart.
Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung bei Lieferzeitüberschreitung besteht auch nicht, wenn die Verzögerung durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Hindernisse (insbesondere Streik und Aussperrung) beim Vorlieferanten, auf dem Transportweg oder beim Auftragnehmer eintreten.
Ohne Verschulden entstandene Überschreitungen der Lieferzeit geben dem Besteller kein Recht zur Aufhebung des Vertrags oder Anspruch auf  Schadensersatz. Teillieferungen sind zulässig. 

5.  Preise: Alle Lieferungen werden zu unseren Tagespreisen berechnet. Diese folgen den Preisen unserer Lieferanten. Der Umfang unseres Sortiments erlaubt es nicht, Änderungen laufend bekanntzugeben. Für Lagerware verstehen sich unsere Preise ab  Memmingen, für Ware, die wir besorgen, ab Werk, wobei Verpackung, Fracht oder Porto und Versicherung nicht eingeschlossen sind. Bei Maschinen gilt der Preis immer ab Werk; Vorfracht, Verpackung und Versicherung werden berechnet.

6.  Verpackung:  Die Verpackung wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen. Für Sonderverpackung und Maschinen-Verschläge werden besondere Vereinbarungen getroffen. 

7.  Versand: Der Versand erfolgt auf alle Fälle auf Gefahr des Bestellers. Beschädigung und Verlust auf dem Transport trägt der Besteller. Sofern Ansprüche wegen entstandenen Transportschadens von uns geltend gemacht werden sollen, sind Beschädigungen an der Verpackung und Ware vom Empfänger sofort bei der Anlieferung entsprechend bescheinigen zu lassen, gemäß den Vorschriften der Bahn, Post oder Spedition. 

8.  Zahlungsbedingungen: An uns nicht bekannte Besteller liefern wir gegen Vorkasse bzw. Barzahlung. Bei laufender Geschäftsbeziehung sind die Rechnungen zahlbar: innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto, in bar, Scheck oder Überweisung, sofern nicht andere Bedingungen vereinbart sind, z. B für Maschinen.
Ein Rückbehaltungsrecht steht nicht zu. Gegenansprüche können nur aufgerechnet werden, wenn diese rechtskräftig festgestellt und fällig sind.
Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so werden Zinsen in Höhe von 2% über den üblichen Bankzinsen der Großbanken berechnet. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder Verzug mit der Zahlung des Bestellers bedingen Abnahme der Ware gegen Vorauszahlung. Außerdem werden alle Lieferungen sofort zur Zahlung fällig. Scheck und Wechsel gelten erst nach erfolgter  Einlösung als vollgültige Zahlungsmittel. 

9. Eigentumsvorbehalt: Von uns gelieferte Waren bleiben unser Eigentum bis zur völligen Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Nur die dazu bestimmte Ware darf im normalen Geschäftsverkehr  verarbeitet oder verkauft werden. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist vor völliger Zahlung unzulässig. Wird die Ware weiterverkauft oder Verarbeitet, dann tritt an Stelle unseres Eigentumsrechtes die Forderung an den neuen Erwerber, bis zur Höhe unserer Forderung. Unser Abnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen seine Forderung an den neuen Erwerber schriftlich an uns abzutreten und uns den Einzug zu ermöglichen. 

10. Mängelrügen: Beanstandungen der Rechnungen, Stückzahl und der Beschaffenheit der Ware müssen innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich an uns abgehen. Spätere Beanstandungen können wir nicht anerkennen.

11. Gewährleistung: Wir leisten Gewähr ausschließlich für Sachmängel, welche einwandfrei auf  Werkstoff oder Arbeitsfehler zurückzuführen sind. Abhilfe für uns zu vertretende Mängel erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung, Neulieferung oder Gutschrift. Arbeitsaufwendungen für Demontagen und den Austausch werden von uns nicht vergütet. Ansprüche aus Folgeschäden, z. B wegen entgangenen Gewinns oder wegen Verzugsstrafen, sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, Gewährleistungen dadurch zu erfüllen, daß wir unsere Ansprüche gegen den Hersteller abtreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

12. Warenrückgaben: Rückgaben oder Umtausch  bedürfen in jedem Fall unserer vorherigen Zustimmung. Auf Bestellung besonders gefertigte Waren können in keinem Fall zurückgenommen werden. 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung, für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, ist  für beide Teile Memmingen.

14. Spätere Geschäfte: Für alle spätere Geschäfte gelten vorstehende Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, auch wenn wir diese nicht für jede Lieferung nochmals beifügen. 

15. Diese allen unseren Angeboten zugrunde liegenden Bedingungen erkennt der Besteller stillschweigend und bindend für sich an, ohne eines besonderen Hinweises zu bedürfen. Diese Bedingungen gelten zugleich als Grundlage für alle Geschäfte, auch wenn der vorstehende Wortlaut nicht bei jedem einzelnen Geschäft besonders angeführt ist. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ungültig sein oder werden, so haben die übrigen Bestimmungen  weiterhin Gültigkeit.



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